Gremien

Schulelternrat (SER)

 

Der Schulelternrat besteht aus den Elternsprechern, deren Vertretern sowie aus der Schulleitung.

 

Wünsche und Anregungen der Eltern werden gebündelt und mit der Schulleitung diskutiert. Die Schulleitung wiederum unterrichtet die Elternvertretung über alle Angelegenheiten, die für Schule und Schülerschaft von Bedeutung sind und erteilt alle notwendigen Auskünfte.

 

 

 

Schulvorstand

 

An den Grundschulen setzt sich der Schulvorstand jeweils zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte sowie der Erziehungsberechtigten zusammen.

 

Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in § 38 a Abs. 3 NSchG abschließend festgelegt. Der Schulvorstand entscheidet u. a.

 

  • über den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel,
  • die Zusammenarbeit mit anderen Schulen,
  • Schulpartnerschaften,
  • die Ausgestaltung der Stundentafel,
  • Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen,
  • für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
  • für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG .

 

 

 

Gesamtkonferenz

 

Der SER wählt Elternvertreter aus der gesamten Elternschaft auf einer SER-Sitzung.

 

Die Gesamtkonferenz besteht aus Elternvertretern, allen Lehrerinnen und allen pädagogischen Mitarbeiterinnen.

 

Sie entscheidet über alle Angelegenheiten unserer Schule, soweit nicht die Klassen- oder Fachkonferenz, Schulleitung oder der Schulvorstand zuständig ist. Zu ihren Aufgaben zählen:

 

  • Wichtige Fragen des Unterrichts und der Erziehung
  • Allgemeine Regelung für das Verhalten in der Schule (Schulordnung)
  • Innere Organisation der Schule (z.B. Einrichtung von Teilkonferenzen)
  • Einrichtung zusätzlicher schulischer Veranstaltungen
  • Reformen innerhalb der Schule
  • Wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit den Eltern
  • Grundsätze für die Beurlaubung von Schülern bis zu 4 Wochen
  • Wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit dem Schulträger
  • Vorschläge für die Ausgestaltung und Ausstattung von Schulanlagen
  • Verteilung der Haushaltsmittel

 

 

 

Fachkonferenzen (FK) (Deutsch, Englisch, Mathe, Sachunterricht)

 

Der SER wählt Elternvertreter aus der gesamten Elternschaft auf einer SER-Sitzung.

 

Die Fachkonferenzen finden in der Regel 1-mal pro Schuljahr statt. Diese entscheiden im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz, Erlasse und Kerncurricula über Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen. so z. B. den Vorschlag für die Einführung von Schulbüchern, die Festlegung des Lehr- oder Stoffplanes des Faches für die einzelnen Klassen der Schule oder auch Gesichtspunkte der Leistungsbewertung.

 

 

Schulverein

 

Die Elternvertretung ist nicht identisch mit dem Schulverein (auch Förderverein oder Unterstützungsverein). Der Schulverein ist ein gemeinnütziger, eingetragener Verein, dessen Mitgliedschaft nicht auf Eltern beschränkt ist und der unabhängig von den Elternvertretungen arbeitet. Ziel des Vereines ist es, durch Mitgliedsbeiträge und Spendensammlung gemäß ihrer Satzung die Arbeit der Schule vor allem finanziell zu unterstützen und dabei z. B. Anschaffungen von zusätzlichen Lehrmitteln zu ermöglichen.