Vertretungsunterricht

In der verlässlichen Grundschule sind pädagogische Mitarbeiter beschäftigt, die die Kinder in der Betreuungszeit beschäftigen, bzw. den Vertretungsunterricht gestalten.

Bei kurzfristigem Unterrichtsausfall werden die pädagogischen Mitarbeiter eingesetzt. Für diese Kräfte werden in der Regel Arbeitsmaterialien von den parallel arbeitenden Kollegen bereitgestellt, so dass an den Lerninhalten weitergearbeitet werden kann, ohne dass ein Rückstand der betroffenen Klassen zu erwarten ist.

Bei plötzlichen und nicht zu erwartenden Ausfällen werden die Schüler in Dreier- oder Vierergruppen auf die anderen Klassen verteilt und von den entsprechenden parallel arbeitenden Lehrkräften mit adäquatem Arbeitsmaterial versorgt. Es kommt mit Absprache auch häufig vor, dass zwei Klassen zusammen unterrichtet werden, bzw. eine Klasse an Werkstätten arbeitet, während die Klassenzimmertür offen steht, so dass die Nachbarlehrerin das Geschehen im Auge hat.

Vertretungskonzept

Durch den Ausfall von Lehrkräften darf es zu keinem Unterrichtsausfall kommen.

Die 1. Klasse hat jeden Tag von 8 Uhr 25 bis 12 Uhr, die 2. Klassen montags, mittwochs und freitags bis 12 Uhr, dienstags und donnerstags bis 13 Uhr Unterricht.

Die 3. und 4. Klassen haben täglich bis 13 Uhr und mittwochs bis 13 Uhr 50 Unterricht.

Es sind zwei pädagogisch ausgebildete Fachkräfte mit entsprechenden Stundenrahmenverträgen eingestellt worden. Die pädagogischen Mitarbeiter haben sich verpflichtet möglichst auf sofortigen Abruf einsetzbar zu sein.

Am aktuellen Tag (Erkrankung einer Lehrkraft) der Vertretungssituation ergeben sich verschiedene Möglichkeiten:

Die Vertretung durch die Vertretungskraft erfolgt so schnell wie möglich, damit eine kontinuierliche Fortsetzung der Unterrichtsarbeit gewährleistet ist.

Nicht immer wird die Vertretungskraft in der Lerngruppe der erkrankten Lehrkraft eingesetzt, sondern es wird auch auf besondere Fähigkeiten, Neigungen etc. Rücksicht genommen. Außerdem kann es vorkommen, dass bestimmte Fächer im Erkrankungszeitraum nicht unterrichtet werden können, weil keine Lehrkraft die nötigen Befähigungen mitbringt um z.B. Textil, Werken, Musik oder Religion zu unterrichten.

Die Zusammenarbeit mit den Parallelklassenlehrkräften bzw. Co-Lehrkräften ist sinnvoll und notwendig. Diese Lehrkräfte sind für das Bereitstellen von Unterrichtsmaterial verantwortlich, damit die kontinuierliche Fortsetzung der Unterrichtsarbeit gewährleistet ist. Wenn möglich teilt die erkrankte Lehrkraft telefonisch ihre weitere Planung des Unterrichts mit, so dass auch am ersten Tag der Erkrankung sinnvolle Unterrichtsarbeit möglich ist.

Für die Vertretungslehrkräfte werden die Unterrichtsmaterialien wie Schulbücher, Arbeitsblätter, Kopiervorlagen, Lehrerhandbücher und Karteien zur Verfügung gestellt.

Offene Unterrichtsformen wie Tages- und Wochenplanarbeit, Freiarbeit, Werkstattarbeit und der Einsatz von Computerprogrammen erleichtern den Vertretungskräften die Fortsetzung eines sinnvollen Unterrichts.

Juni 2007