Hausaufgaben müssen sorgfältig in die Unterrichtsplanung einbezogen sein; sie dürfen den Schülern nicht am Ende jeder Unterrichtsstunde als ein notwendiges Übel auferlegt werden.
Bei der Stellung von Hausaufgaben in den Klassen 1 – 4 der Grundschule Vahrendorf sollen folgende Grundsätze berücksichtigt werden.
1.1. Die Hausaufgaben setzen die im Unterricht eingeleiteten Lernprozesse fort durch Festigung und Vertiefung von Einsichten, weitere Einübung und Anwendung von Fertigkeiten.
1.2. Sie können den Unterricht ergänzen und den Fortgang des Unterrichts vorbereiten durch eigene Erkundungen der Schüler (Quellenlektüre, z.B. Lexika, Dokumente, Sachbücher, Wörterbücher, Bilder, Atlanten; praktische Erkundungen eines Sachverhalts „vor Ort“)
1.3. Bereitstellung von Materialien in Einzel- oder Gruppenarbeit (Sammlung, Referat)
1.4. Erwerb von Kenntnissen (z.B. Fachbegriffe, Daten, Sachzusammenhänge, Gedichte, Einmaleins)
1.5. Sie unterstützen die Erziehung zu pünktlicher, sorgfältiger und vollständiger Ausführung von Aufträgen, zu selbständiger Einteilung der Arbeitszeit, sowie zum sachgerechten Gebrauch der jeweils zu benutzenden Hilfsmittel (z.B. Schreib- und Zeichengeräte, Wörterbuch, Tabellen usw.). Diese Fähigkeiten dürfen nicht vorausgesetzt werden; sie werden nach und nach erworben. Der Lehrer macht deshalb bereits in der Grundschule die Kinder mit der Technik der Hausaufgaben vertraut.
1.6. Hausarbeiten als kollektive Strafe und als Mittel zur Wahrung der Disziplin (so genannte Strafarbeiten) sind pädagogisch nicht vertretbar und daher unzulässig.
2.1. Die Hausaufgaben müssen sich aus dem Gang des Unterrichts ergeben; sie sind nicht mit mechanischer Regelmäßigkeit zu erteilen, sondern nur, wenn und soweit sie unter didaktischen Gesichtspunkten notwendig sind.
2.2. Auch Aufgaben, die dem Training in der Anwendung bekannter Verfahrensweisen (z.B. Rechnen) oder in der Einprägung bestimmter Gewohnheiten (z.B. Rechtschreibung) dienen, müssen teilweise automatisierend gelernt werden (Rechentürme, Wortlisten, Sätze erfinden usw.)
3.1. Die Aufgaben sollen vom Schüler ohne fremde Hilfe und in der vorgesehenen Zeit zu bewältigen sein. Altersangemessene Anweisungen erleichtern dem Schüler das Verständnis und die Ausführung der Hausarbeiten.
3.2. Der Umfang der täglichen Hausaufgaben soll so bemessen sein, dass der Freitag, der Sonnabend und der Sonntag arbeitsfrei bleiben und an den übrigen Tagen die folgenden Arbeitszeiten nicht überschritten werden:
In Klasse 1 werden die Kinder anhand von Aufgaben geringen Umfanges behutsam an das häusliche Arbeiten gewöhnt.
In Klasse 2: bis zu ½ Stunde
In Klasse 3 und 4: bis zu 1 Stunde
3.3. Die verschiedenen in einer Klasse unterrichtenden Lehrer koordinieren ihre Anforderungen an die Hausarbeitszeit der Schüler.
4.1. Hausarbeiten müssen vom Lehrer regelmäßig zur Kenntnis genommen werden. Dabei ist nicht nur der Inhalt, sondern auch die Form zu würdigen. Gleichgültigkeit des Lehrers gegenüber dem Ertrag der häuslichen Bemühungen zerstört die Arbeitshaltung der Schüler; zugleich vergibt sich der Lehrer einer der besten Möglichkeiten, sich regelmäßig über das individuelle Leistungs- und Arbeitsverhalten und über persönliche Stärken und Schwächen der Schüler sowie über den Erfolg seines eigenen Unterrichtes zu informieren.
4.2. Hausarbeiten werden in der Regel nicht zensiert, weil Schüler unter sehr unterschiedlichen Bedingungen arbeiten und das Ausmaß der häuslichen Hilfe oder Beeinträchtigung oft nicht zu ermessen ist.
4.3. Mit zunehmendem Alter der Schüler wird die Kontrolle durch den Lehrer durch gegenseitige Korrektur der Schüler und durch Selbstkontrolle ergänzt. Auch diese Arbeitsformen müssen eingeübt werden.
5.1. Die Eltern dürfen nicht als pädagogische Assistenten der Schule in Anspruch genommen werden; aber ihre Anteilnahme und ihr Interesse sowie ihr Verständnis für den Sinn der Hausaufgaben müssen gefördert werden, wenn die Hausaufgaben ihren pädagogischen Zweck erfüllen sollen. Das Thema „Hausaufgaben“ soll deshalb regelmäßig auf Elternabenden und nach Bedarf auch in Beratungsgesprächen mit einzelnen Eltern erörtert werden.
5.2. Für die Mitwirkung der Eltern ist insbesondere folgendes wichtig: Die Eltern sollen ihrem Kind gegenüber ein positives Interesse für die Hausarbeiten zeigen; die Hausaufgaben sollen aber selbständig und nicht unter Zwang angefertigt werden.
Die Wahl der Tageszeit für die Hausarbeiten muss den Bedürfnissen des Kindes angepasst werden. Das Prinzip „Erst die Arbeit, dann das Spiel“ reicht nicht aus; oft setzt erst nach einer längeren Spiel- und Entspannungspause eine neue Phase der Konzentration ein.
Das Kind sollte ausreichend Zeit und einen Arbeitsplatz haben,
an dem es ungestört und ohne Ablenkung durch Rundfunk, Fernsehen
und Familienlärm seine Arbeiten ausführen kann.
5.3. Kinder, die im Hause keine günstigen Voraussetzungen für ihre Hausarbeiten finden, sollten von der Schule besonders gefördert werden, gegebenenfalls auch unter der Mitwirkung der Elternschaft (z.B. Förderunterricht, Schularbeitskreise).
September 2007